Jagdhundewesen

Sollten Sie Fragen zum Thema Jagdhundewesen haben, dann wenden Sich gerne an unsere Obfrau Hundewesen (Jutta Rittmeyer) (Siehe hierzu "Vorstand & Obleute")

Sie gibt Ihnen gerne Informationen über Ausbildungskurse und Prüfungen der Jagdhunde. Bei ihr können Sie sich auch anmelden.


Aufgrund der Änderungen im Tierschutzgesetz, die Anfang August 2014 in Kraft getreten sind, werden für die Teilnahme an den Kursen ausschließlich Mitglieder der Jägerschaft berücksichtigt. Anfragen zur Anmeldungen für alle Kurse bitte direkt an die Obfrau Jutta Rittmeyer richten.

Schwarzwildgatter Hermannsburg

Schwarzwildgatter Hermannsburg
Schwarzwildgatter Hermannsburg - Gatterordnung
Terminbuchung Schwarzwildgatter Hermannsburg

Veranstaltungen zum Jagdhundewesen

Keine Einträge vorhanden.




Termine Brauchbarkeitsprüfungen 2022

  • Sa. 16.09.2023 / Sa. 30.09.2023 / Sa. 07.10.2023 volle BrP 
  • Sa. 04.11.2023 nur Zusatzfächer nach HZP


Die volle BrP wird ausschließlich mit lebender Ente geprüft. Außerdem muss der Hundeführer im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Die Prüfungen sind jeweils auf 4 Hunde begrenzt. Bei Nennung für die Zusatzfächer muss das Datum der HZP angegeben werden und am Tage der Prüfung das Original Zeugnis der bestandenen HZP vorgelegt werden. Nennschluss ist jeweils 14 Tage vor dem Prüfungstermin. An diesem Termin müssen sowohl die vollständig und korrekt ausgefüllte Nennung als auch die Zahlung vorliegen. Ausnahmen und Nennungen per WhatsApp sind nicht möglich. Die Nennungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bzw. erst nach Überweisung des Nenngeldes berücksichtigt. Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluss nicht erstattet.

Das Nenngeld beträgt: 

  • 120,00 € vollständige BrP 
  •   80,00 € Zusatzfächer nach bestandener HZP
  • 100,00 € Nachsuchehunde (1000m Schweiß etc.)
  •   80,00 € Stöberprüfung 


Nennungen und Nenngeld an:
Jutta L. Rittmeyer, Brambusch 11, 29313 Hambühren / IBAN: DE45269513111911012670 / BIC: NOLADE21GFW

Nennformulare können bei mir angefordert oder über www.ljn.de  (Download,  Hundewesen) heruntergeladen werden. Bitte gut leserlich (am PC) mit Adresse, Tel.Nr. und ggf. E-Mail-Adresse ausfüllen! Bei der Angabe der Chipnr. reichen die letzten 4 Ziffern!

Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN (www.ljn.de) unter Download  PDF 324.62 KB  Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.


Ergänzend dazu weise ich darauf hin, dass mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 nur Hunde zur Prüfung zugelassen werden dürfen, die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar sind, der am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert wird wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass des Hundes. Des Weiteren werden nur Hunde zugelassen, die eindeutig dem bestimmten Phänotyp einer vom JGHV anerkannten Rasse entsprechen. Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins  vorzulegen. Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass sich jeder HF frühzeitig und selbständig um einen Prüfungstermin kümmern sollte. Das ist nicht Aufgabe der Ausbilder. Schleppwild, Flinte und Patronen, sind mitzubringen, die lebenden Enten werden gestellt. Die Schweißfährten werden mit Rotwildschweiß getropft. Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers. Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen. Es ist für alle Beteiligten erfreulich, wenn auf den Prüfungen gut vorbereitete Hunde vorgestellt werden. 

Ihre/Eure Hundeobfrau Jutta L. Rittmeyer