Körperlicher Nachweis für Rotwild

Für Rotwild ist nach Erlegung der körperliche Nachweis zu erbringen. Dazu sind bestimmte Gutachter für die 3 Rotwild-Kategorien festgelegt  worden, die als Ansprechpartner zur Erbringung des körperlichen Nachweise kontaktiert werden müssen. 

Das Rotwild wird in folgende 3 Kategorien unterteilt:

  1. Hirsche Klasse I & II
  2. Hirsche Klasse III
  3. Weibliches Rotwild und Kälber

Bei der Kategorie 1 bilden alle Gutachter zusammen die Rotwildkommission, die gemeinschaftlich die Bewertung im Rahmen des körperlichen Nachweises und die Altersbestimmung des erlegten Rotwildes für alle Ortsbereichen des Hegerings Winsen (Aller) vornehmen und bescheinigen. 

Bei den anderen Kategorien (1 und 2) wird eine Person aus dem jeweiligen angegeben Ortsbereich ausgewählt, die dann den körperlichen Nachweis bescheinigt.